Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.04.1972 - 6 U 613/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 1130
Wird zitiert von ... (3)
- LG Aachen, 02.10.1991 - 4 O 168/00
Klage auf Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall infolge einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 225/93
Verkehrssicherungspflicht bei baustellenbedingter Verlegung der Streckenführung …
Damit soll nur eine zusätzliche Verantwortung neben der des sonst Pflichtigen begründet werden (vgl. BGH VersR 1982, 576 = NJW 1982, 2187), so dass neben die Verkehrssicherungspflicht des Wegeunterhaltungspflichtigen eine zur gesamtschuldnerischen Haftung führende Sicherungspflicht des Bauunternehmers treten kann, wenn dieser bei seinen Bauarbeiten Gefahrenquellen für den öffentlichen Verkehr geschaffen hat, ohne die zur Abwendung dieser Gefahren notwendigen Vorkehrungen zu treffen (vgl. OLG Koblenz VersR 1972, 1130). - LG Koblenz, 24.06.1982 - 3 S 382/81 Es ist insoweit in Literatur und Rechtsprechung (OLG Koblenz VersR 1972, 1130; OLG München VersR 1980, 80; jeweils m. w. Nachw.) anerkannt, daß der mit der Ausführung von Straßenbauarbeiten bzw. Arbeiten am Straßenkörper beauftragte Unternehmer grundsätzlich nur während der Durchführung der Arbeiten verpflichtet ist, Sicherungsvorkehrungen gegen entstandene Gefahren zu treffen.